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Bund und Länder beschließen gemeinsame Asylreform

von Hauke Pröll

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In der Ministerpräsidentenkonferenz haben sich die Bundesländer mit dem Bund auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, das die Asylverfahren beschleunigen und die Kommunen finanziell entlasten soll. Kernpunkte der Einigung sind die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, eine schnellere Arbeitsaufnahme für Asylsuchende mit Bleibeperspektive und eine Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einem historischen Durchbruch, nachdem die Verhandlungen über Monate festgefahren waren. Die Ländervertreter zeigten sich ebenfalls erleichtert, dass endlich Bewegung in die festgefahrene Situation kam.

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Die Kommunen, die seit Monaten über fehlende Unterkünfte klagen und Turnhallen für die Unterbringung zweckentfremden müssen, atmeten vorsichtig auf. Der Bund sagte zu, seinen Anteil an den Unterbringungskosten dauerhaft zu erhöhen und zudem eine Pro-Kopf-Pauschale einzuführen, die den tatsächlichen Aufwand vor Ort besser abbildet. Die Freude wurde allerdings dadurch getrübt, dass die Mittel erst im kommenden Haushaltsjahr fließen und bis dahin mancher Kämmerer das Geld vorstrecken muss. Der Deutsche Städtetag mahnte, die Entlastung müsse verlässlich und dauerhaft sein und nicht nur als einmaliges Wahlkampfversprechen.

In der Asylpolitik gab es Bewegung bei den Restriktionen. Künftig sollen Menschen aus Staaten, die als sicher eingestuft werden, in der Regel nur noch ein sehr eingeschränktes Bleiberecht erhalten und ihre Verfahren nicht mehr auf mehrere Jahre verschleppt werden können. Menschenrechtler kritisierten, dass mit der Ausweitung der Liste auch Länder erfasst werden, in denen Minderheiten weiterhin Verfolgung ausgesetzt sind. Die Kirchen und Wohlfahrtsverbände wiesen darauf hin, dass die individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht durch pauschale Regeln ersetzt werden dürfe. Die Bundesregierung versicherte, dass dies nicht geschehen werde und alle Veränderungen im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention stünden.

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