Die Ärzteverbände widersprachen dem nicht grundsätzlich, forderten aber eine Verschiebung der Legalisierung um mindestens zwei Jahre, bis die begleitenden Präventionsstrukturen aufgebaut und evaluiert seien. Sie verwiesen auf Erfahrungen aus Kanada und einigen US-Bundesstaaten, wo es nach der Freigabe zu einer Zunahme der Einlieferungen in die Notaufnahmen wegen akuter Intoxikationen gekommen sei. Besondere Sorge bereite ihnen der Umgang mit essbaren Cannabisprodukten, die für Kinder attraktiv sein könnten und versehentlich konsumiert würden. Die Giftnotrufzentralen mahnten, dass die konkreten Auswirkungen auf die klinische Versorgung bislang nur vage abgeschätzt werden könnten.
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Auch innerhalb der Ärzteschaft gibt es ein differenziertes Meinungsbild. Allgemeinmediziner mit palliativem Schwerpunkt weisen darauf hin, dass Cannabis für chronisch Kranke eine Linderung von Schmerzen und Übelkeit bringen kann und dass die ärztliche Verordnung von Medizinalhanf erleichtert werden solle. Sie fordern, die Diskussion über die Legalisierung zu entzerren und zwischen medizinischem und Freizeitgebrauch klar zu unterscheiden. Die Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einer entsprechenden Regelung, die den therapeutischen Einsatz einfacher zugänglich macht.
Die gesundheitspolitische Auseinandersetzung wird die Gesellschaft noch lange beschäftigen. Der nächste koalitionsinterne Workshop zu dem Thema soll einen wissenschaftlichen Beirat mit Suchtexperten einbeziehen, der Rat geben soll, wie die Prävention konkret umgesetzt werden kann. Während der Bundestag noch debattiert, rüsten sich die kommunalen Gesundheitsämter für die neue Aufgabe, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen als kaum stemmbar kritisiert wird. Der Fall veranschaulicht ein klassisches Dilemma der Gesundheitspolitik: Eine auf Eigenverantwortung setzende Freigabe verlangt nach einer intensiven öffentlichen Begleitung, die in den derzeitigen Strukturen kaum zu leisten ist.
